8.1.5 Sonstige Ausrstung und persnliche Schutzausrstung

8.1.5.1 Jede Befrderungseinheit mit gefhrlichen Gtern muss gem Unterabschnitt 8.1.5.2 mit Ausrstungsteilen fr den allgemeinen und persnlichen Schutz ausgestattet sein. Die Ausrstungsteile sind nach der Gefahrzettel-Nummer der geladenen Gter auszuwhlen. Die Gefahrzettel-Nummern knnen anhand des Befrderungspapiers bestimmt werden.


8.1.5.2 Die folgende Ausrstung muss sich an Bord der Befrderungseinheit befinden:

- ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der hchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Rder angepasst sein mssen;
- zwei selbststehende Warnzeichen;
- Augensplflssigkeit *1) und

fr jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung

- eine Warnweste (z.B. wie in der Norm EN 471:2003 + A1:2007 beschrieben);
- ein tragbares Beleuchtungsgert nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;
- ein Paar Schutzhandschuhe und
- einen Augenschutz (z.B. Schutzbrille).


8.1.5.3 Fr bestimmte Klassen vorgeschriebene zustzliche Ausrstung:

- an Bord von Befrderungseinheiten fr die Gefahrzettel-Nummer 2.3 oder 6.1 muss sich fr jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung eine Notfallfluchtmaske *2) befinden;
- eine Schaufel *3);
- eine Kanalabdeckung *3);
- ein Auffangbehlter *3).

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*1) Nicht erforderlich fr Gefahrzettel der Muster 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2 und 2.3.
*2) Zum Beispiel eine Notfallfluchtmaske mit einem Gas/Staub-Kombinationsfilter des Typs A1B1E1K1-P1 oder A2B2E2K2-P2, der mit dem in der Norm EN 14387:2004 + A1:2008 beschriebenen vergleichbar ist.
*3) Nur fr feste und flssige Stoffe mit Gefahrzettel-Nummer 3, 4.1, 4.3, 8 oder 9 vorgeschrieben.